PKW-Klassen
Mindestalter: 18 Jahre (ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren)
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3500 kg, gebaut und ausgelegt von max. 8 Personen außer dem Fahrzeugführer.Auch mit Anhänger von mehr als 750kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500kg nicht übersteigt.
Einschluss: Klasse AM, L
Vorbesitz: Kein
Mindestalter: 18 Jahre (ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren)
KFZ der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750kg und nicht mehr als 3.500kg des Anhängers.
Einschluss: Keine
Vorbesitz: Klasse B
Mindestalter: 18 Jahre (ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren)
KFZ der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750kg aber nicht mehr als 4.250kg des gesamten Gespanns.
Einschluss: Keine
Vorbesitz: Klasse B
Zweirad-Klassen
Mindestalter: 16
Krafträder mit max. 125 ccm und max. 11kW
Einschluss: Klasse AM
Vorbesitz: Kein
Mindestalter: 18
Krafträder mit max. 35kW
Einschluss: Klasse AM, A1
Vorbesitz: Kein
Mindestalter: 24
Krafträder mit mehr als 50 ccm Hubraum
Einschluss: Klasse AM, A1, A2
Vorbesitz: Kein
Mindestalter: 15
Zweirädrige/dreirädrige Kleinkrafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h, max. 50ccm.
Einschluss: Keine
Vorbesitz: Kein
Mindestalter: 25 Jahre
Die Klasse B mit Schlüsselzahl 196 ist keine eigene Klasse, sondern nur einer Ausdehnung der Klasse B, mit der man Kleinkrafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und maximal 11 kW Leistung fahren darf.Ein Aufstieg auf A2 nach zwei Jahren Besitz der Ausbildung B196 ist NICHT möglich. Die Gültigkeit ist nur im Inland (keiner Fahrten außerhalb von Deutschland erlaubt.)
Einschluss: Kein
Vorbesitz: Klasse B länger als 5 Jahre
Mindestalter: 15Mofas
(Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h)
Einschluss: Keine
Vorbesitz: Kein
weitere Klassen
Mindestalter: 16 Jahre
Zugmaschinen für den land- und forstwirtschaftlichen Zwecke mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h auch mit Anhänger max. 25km/h
Einschluss: Keine
Vorbesitz: Kein
Mindestalter: 16 Jahre / 18 Jahre
Zugmaschinen für den land- und forstwirtschaftlichen Zwecke mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h auch mit Anhänger.
Einschluss: Klasse AM, L
Vorbesitz: Kein
Mindestalter: 21 Jahre
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klasse AM, A1, A2, A, D1 und D) mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3.500 kg, die zur Beförderung von max. 8 Personen außer dem Fahrzeugführer gebaut und ausgelegt sind.Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg.
Vorbesitz: Klasse B
Mindestalter: 21 Jahre
Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse C in Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Vorbesitz: Klasse C
Mindestalter: 18 Jahre
Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3.500 kg und bis zu 7.500 kg Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg
Vorbesitz: Klasse B
Mindestalter: 18 Jahre
Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit einem Anhänger von nicht mehr als 12.000 kg zulässige Gesamtmasse
Vorbesitz: Klasse C1